Projektdaten
Die wichtigsten Zahlen und Fakten zum geplanten Windkraft-Projekt im Ampertal haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Anlagentyp
An beiden Standorten wird eine
Enercon E-175 EP5 E2 errichtet. Dieser Anlagentyp wurde speziell für Standorte mit niedrigen und mittleren Windgeschwindigkeiten entwickelt und ist besonders effizient.
Anzahl
Zwei Anlagen sind in im Windprojekt Ampertal geplant: die WEA Kammerberg II und die WEA Kranzberg.
Maße
Die geplanten Anlagen haben eine Nabenhöhe von 174,5 m und einen Rotordurchmesser von 175 m.
Die Gesamthöhe liegt bei 262 m.
Leistung
Die Leistung pro Anlage liegt bei
7 Megawatt.
Abstände
Die Abstände zu geschlossener Bebauung liegen bei >1.000 m,
im Außenbereich bei >700 m.
Ertrag
Der zu erwartende Ertrag beider Windenergie-Anlagen wird mit rund 28 Mio. kWh jährlich beziffert. Damit produziert jede der neuen Anlagen doppelt so viel Strom wie die bestehende WEA Kammerberg.
Wirtschaftlichkeit
Windkraftanlagen in Süddeutschland stehen nah an den großen industriellen Verbrauchern. Das spart teure Leitungen aus dem ertragreichen Norden und sorgt für sauberen, regional erzeugten Strom. In Kombination mit der höheren Vergütung, die aus der Ersparnis des Nord-Süd-Netzausbaus resultiert, sind auch die windschwächeren süddeutschen Projekte profitabel.
Bürgerbeteiligung
Bürgerinnen und Bürger können sich am Windprojekt Ampertal ab Anfang 2026 in Form eines Nachrangdarlehens beteiligen und von einer attraktiven ökologischen Rendite profitieren.
Realisierung
Die Umsetzung des Projekts ist ab Mitte 2026, die Inbetriebnahme ist bis Ende 2027 geplant. Die vorbereitende Baufeldfreimachung findet bereits im Winter 25/26 statt.
Standort & Abstände
Zwei Anlagen sind im Projekt Windkraft Ampertal geplant: die WEA Kammerberg II sowie die WEA Kranzberg. Zu Ortschaften mit gültigem Bebauungsplan und zusammenhängender Bebauung werden über 1000 m Abstand eingehalten. Einzelgehöfte liegen in mindestens 700 m Entfernung zur ersten Anlage. Das Bundesimmissionsschutzgesetz wird in jedem Fall eingehalten.
Abstände des ersten Wohnhauses zum Windrad Kammerberg II
| Ort | Abstand |
| Lauterbach | 1700m |
| Weißling | 1000m |
| Kollbach | 1700m |
| Kammerberg | 1750m |
| Piflitz | 1600m |
| Dörnbach | 1800m |
Abstände des ersten Wohnhauses zum Windrad Kranzberg
| Ort | Abstand |
| Hohenbercha | 1550m |
| Weißling | 2300m |
| Pelka | 1450m |
| Leonhardsbuch | 1700m |
| Grandlmiltach | 700m |
| Haberhof | 800m |
| Lauterbach | 2500m |
| Laimbach | 1000m |
| Appercha | 3000m |
UmweltVerträglichkeit
Umwelt-Verträglichkeit
Die Errichtung von Windkraftanlagen stellt, wie bei allen baulichen Anlagen, einen Eingriff in unsere Umwelt dar. Damit potenzielle Beeinträchtigungen möglichst gering ausfallen, sind verschiedene Aspekte im Bereich Standortwahl, Imissionsschutz, Schattenwurf, Flora und Fauna zu berücksichtigen.
Fläche
Für jede WKA werden in der Betriebsphase 0,3 bis 0,5 ha befestigte Fläche in Form von Wegen und vorzuhaltenden Kranflächen benötigt. Große Teile der benötigten Baustellenzone werden nach Inbetriebnahme zurückgebaut und an Waldstandorten wieder aufgeforstet. Für dauerhaft gerodete Areale findet an anderer Stelle eine Ersatzaufforstung statt. Zusätzliche Eingriffe, wie beispielsweise Kurvenausbauten oder Verbreiterung der Zuwegung, werden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Eine Umsetzung zur Aufwertung des Natur- und Freizeitraums ist jeweils unweit der beiden Standorte vorgesehen.
Flora & Fauna
Die Vorgaben des Artenschutzrechtes müssen bei allen Windenergievorhaben umfassend berücksichtigt werden. Von Juli 2024 bis September 2025 kartierten unabhängige Naturgutachter in unserem Auftrag Flora und Fauna im Planungsgebiet. Die Untersuchung bezog sich insbesondere auf mögliche Brutstätten oder Jagdreviere schützenswerter Vögel.
Bei den Untersuchungen wurden keine Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Vogelarten im Gefahrenbereich festgestellt. Bei erhöhter Aktivität von Fledermäusen werden die Anlagen zu definierten Uhrzeiten nicht betrieben.
Waldflächen, die temporär zur Montage der Anlagen benötigt werden, werden wieder aufgeforstet. Für dauerhaft beanspruchte Flächen wird eine flächengleiche regionale Ersatzaufforstung durchgeführt. Es findet dabei ein Waldumbau von Fichten-Monokultur zu einem klimafreundlichen Laubmischwald statt.
Nachtkennzeichnung
Es ist vorgesehen, die Windkraftanlage Kammerberg II mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auszustatten. Diese moderne Form der Kennzeichnung hat den Vorteil, dass die rot blinkenden Signallichter der Anlagen nur dann ausgelöst werden, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Für die WEA Kranzberg ist diese bedarfsgerechte Nachtkenntzeichnung laut Luftfahrtbehörde auf Grund der Nähe zum Flughafen München nicht zulässig.
Schall
Die geplanten Anlagen haben im Vergleich zum benachbarten Windrad Kammerberg mehr als die doppelte Leistung und einen 1,5-fachen Rotordurchmesser, jedoch trotzdem ähnliche Schallleistungspegel. Dank modernster Technik und einer Weiterentwicklung der Rotorblattaerodynamik werden die strengen Schallgrenzwerte für sämtliche umliegenden Orte problemlos eingehalten.
Schatten
Die heutige, moderne Generation von Windkraftanlagen verfügt standardmäßig über ein Schattenabschaltmodul. Sollte es durch den Sonnenstand zeitweise zu einem Schattenwurf der Rotorblätter auf benachbarte Wohnbebauung kommen, der die gesetzlichen Grenzwerte (30 min./Tag an max. 30 Tagen im Jahr) überschreitet, schaltet sich die Anlage automatisch ab, ohne dass es zu nennenswerten Ertragsverlusten kommt.
Projektstatus
Von der Projektidee bis zur Inbetriebnahme eines Windrads gibt es viele Schritte zu gehen. Hier informieren wir Sie über die Projekthistorie und über die aktuelle Zeitschiene.
Voraussetzung für die Entwicklung der Windkraft-Anlagen Kammerberg II und Kranzberg war die hohe Zustimmung zu den beiden Vorhaben in den Gemeinderatsgremien der Standortgemeinden Fahrenzhausen und Kranzberg. Während der Standort in Kammerberg bereits aus einer ausgewiesenen Konzentrationszone für Windenergie aus dem Jahr 2014 stammte, musste in Kranzberg der Flächennutzungsplan für das Projekt angepasst werden. Im Mai 2024 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit großer Mehrheit gefasst und der Weg für den Bau der Windenergie-Anlage frei gemacht.
Von Sommer 24 bis Herbst 25 fand die artenschutzrechtliche Prüfung statt. Unabhängige Gutachter untersuchten dabei den Wirkbereich der geplanten Anlagen auf Vogelvorkommen und geschützte Arten. Parallel starteten wir die notwendigen Anfragen bezüglich Flugverkehr, Radaranlagen etc.
Im Herbst 2024 reichten wir im Landratsamt Freising den Plan zur Genehmigung ein. Im Dezember 24 und April 25 wurden die Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der beiden Windenergie-Anlagen Kammerberg II und Kranzberg erteilt.
Bei den kurz darauf folgenden Ausschreibungen der Bundesnetzagentur erhielten die beiden Standorte die Zuschläge für die Stromvergütung nach EEG für die nächsten 20 Jahre.
Der nächste Meilenstein im Projekt: Bürgerinnen und Bürger haben ab Anfang 2026 die Möglichkeit, in Form eines Nachrangdarlehens in das Projekt zu investieren und somit die Energiewende aktiv voranzutreiben.
Die Vorbereitungen für die Baustelle starten bereits im Winter 2025/2026. Baubeginn ist nach aktueller Planung im Sommer 2026. Eine Inbetriebnahme ist im Herbst 2027 vorgesehen.