FAQ

Rund um das Thema Windkraft gibt es viele Fragen und auch ein paar Mythen, die aufgeklärt werden können. Die wichtigsten Antworten und Erläuterungen zum Projekt Windkraft Ampertal und zur Windenergie allgemein haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an info@windkraft-ampertal.de an uns.

Der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor stieg in den letzten Jahren deutlich und erreichte im Jahr 2024 einen Wert von 54,4 Prozent. Insgesamt wurden im Jahr 2024 284,0 Mrd. kWh Strom aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt. Dies waren etwa 9 Mrd. kWh mehr als im Vorjahr (+3%).

Strom aus Windenergie ist der bedeutendste erneuerbare Energieträger in Deutschland. Mit einem Ertrag von 138,9 Mrd. kWh erzeugten Windenergieanlagen mehr Strom als alle Braun- und Steinkohlekraftwerke in Deutschland zusammen.

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Der Energieträger Wind ist kostenlos und unbegrenzt verfügbar. Windenergieanlagen nutzen diesen „Rohstoff“, indem der Rotor der Anlage die Bewegungsenergie des Windes zunächst in mechanische Rotationsenergie umformt. Ein Generator wandelt diese anschließend in elektrische Energie um. Entscheidend für einen hohen Stromertrag sind vor allem hohe mittlere Windgeschwindigkeiten und die Größe der Rotorfläche. Bei zunehmender Höhe über dem Erdboden weht der Wind stärker und gleichmäßiger. Je höher die Windenergieanlage und je länger die Rotorblätter sind, desto besser kann die Anlage das Windenergieangebot ausnutzen.

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

In den Gemeinden Fahrenzhausen-Kammerberg und Kranzberg werden zwei Windkraftanlangen vom Typ Enercon E-175 EP5 errichtet. Die hocheffizienten Anlagen gehören zur modernsten Generation von Windrädern, die derzeit gebaut werden. Die Nabenhöhe der E-175 EP5 liegt bei 174,5 m, der Rotordurchmesser bei 175 m. Die Gesamthöhe wird mit 262 m angegeben.

Die zwei Anlagen, die in Kammerberg und Kranzberg gebaut werden, arbeiten mit modernster Technik und verfügen je über eine Leistung von 7 Megawatt. Der zu erwartende Ertrag beider Anlagen wird mit rund 28 Mio. kWh beziffert, damit können 7.000 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Die Vorgaben des Artenschutzrechtes müssen bei allen Windenergievorhaben umfassend berücksichtigt werden. Von Juli 2024 bis September 2025 kartierten unabhängige Naturgutachter in unserem Auftrag Flora und Fauna im Planungsgebiet. Die Untersuchung bezog sich insbesondere auf mögliche Brutstätten oder Jagdreviere schützenswerter Vögel. Bei den Untersuchungen wurden keine Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Vogelarten im Gefahrenbereich festgestellt. Bei erhöhter Aktivität von Fledermäusen werden die Anlagen zu definierten Uhrzeiten nicht betrieben. Waldflächen, die temporär zur Montage der Anlagen benötigt werden, werden wieder aufgeforstet. Für dauerhaft beanspruchte Flächen wird eine flächengleiche regionale Ersatzaufforstung durchgeführt. Es findet dabei ein Waldumbau von Fichten-Monokultur zu einem klimafreundlichen Laubmischwald statt.

Ein Windrad, das sich trotz anhaltendem Wind nicht dreht, wirft Fragen auf. Doch für den temporären Stillstand gibt es eine Reihe möglicher Gründe:

  • zu hohe Windgeschwindigkeiten bei Sturm
  • Schutz von Vögeln und Fledermäusen zur Brutzeit
  • Wartungsarbeiten
  • automatische Abschaltung bei Überschreitung der gesetzlich geregelten Schattenwurfzeiten (siehe oben)
  • temporäre Abschaltung bei zu hoher Stromeinspeisung zur Vermeidung von Netzüberlastung. Eine Lösung für diese Kapazitätsengpässe ist ein großflächiger Netzausbau sowie der Bau von Batteriespeichern.

Wie alle technischen Anlagen verursachen auch Windräder im Betrieb Geräusche. Erfahrungswerte, wie beispielsweise am benachbarten Windrad Kammerberg, zeigen, dass der Geräuschpegel der Anlage in mehreren hundert Metern Entfernung bei Wind nicht mehr von den natürlichen Hintergrundgeräuschen, wie z. B. Blätterrauschen, zu unterscheiden ist.
An den Standorten der WEA Kammerberg II und WEA Kranzberg werden dank modernster Anlagentechnik und einer Weiterentwicklung der Rotorblattaerodynamik die strengen Schallgrenzwerte für sämtliche umliegende Orte problemlos eingehalten. Diese Grenzwerte sind im Bundesimmisionsschutzgesetz mit der Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ geregelt. Ohne die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte wäre eine Windenergieanlage nicht genehmigungsfähig.

Quelle:
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/windenergie_wissen/emissionen/infraschall_schall

Infraschall ist tieffrequenter, nicht hörbarer Schall, der für den Menschen nur bei sehr hohen Schalldruckpegeln überhaupt wahrnehmbar ist. Infraschallquellen können natürlicher oder technischer Natur sein, z. B. Meeresbrandung, Klimaanlagen, Autos, Heizung, Waschmaschine, windumströmte Bäume oder Häuser. Infraschall entsteht bei Windenergieanlagen durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm. In vielen sorgfältigen, wissenschaftlichen Untersuchungen konnten keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Infraschall von Windenergieanlagen nachgewiesen werden.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/windenergie_wissen/emissionen/infraschall_schall

Wieviel Schattenwurf einer Windenergieanlage von Menschen in Kauf genommen werden muss, regelt das Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Zulässige Richtwerte sind bis zu 30 Stunden pro Kalenderjahr und 30 Minuten pro Tag „bewegter Schatten“. Bewegt ist der Schatten, da er von Rotorblättern stammt, die sich drehen. Die heutige, moderne Generation von Windkraftanlagen verfügt standardmäßig über ein Schattenabschaltmodul – so auch die Anlagen, die im Windkraft-Projekt Ampertal betrieben werden. Sollte es durch den Sonnenstand zeitweise zu einem Schattenwurf der Rotorblätter auf benachbarte Wohnbebauung kommen, der die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, schaltet sich die Anlage automatisch ab.

Quelle:
https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/windenergie_wissen/emissionen/schattenwurf

Grundsätzlich können Windenergieanlagen im Winter Eis ansetzen und das kann zu Eiswurf (Abwurf im Betrieb durch Drehung der Rotorblätter) oder Eisfall (Abwurf bedingt durch die Schwerkraft) führen. Im Genehmigungsverfahren muss durch externe Gutachter eine genaue Analyse von Eisfall und Risiko durchgeführt werden.
Moderne Anlagen, wie die Windenenergieanlagen im Windkraft-Projekt Ampertal, verfügen über Eiserkennungssysteme, die bei kritischem Eisansatz zur zeitweisen Abschaltung führen und automatisch wieder anlaufen, wenn das Risiko vorüber ist.

Die Rotorblätter von Windkraftanlagen erreichen im Betrieb hohe Geschwindigkeiten, an den Blattspitzen bis zu 70-100 m/s. Umwelteinflüsse, wie z.B. Staubpartikel, Salze, Säuren oder Regentropfen können dazu führen, dass beim Auftreffen dieser Stoffe auf das drehende Rotorblatt ein Verschleiß an der Blattoberfläche durch Abrieb entsteht. Die Stoffe, die dabei erodieren, sitzen in der äußerten Schicht des Rotorblattes, und stammen aus der Familie der Kunstharze. Vollständig ausgehärtet besitzen diese Harze keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften (Quelle: BGI 655 / DGUV Information 201-007 - Epoxidharze in der Bauwirtschaft). Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Schätzungen gehen von einem jährlichen Materialverlust von 2,74 Kilogramm pro Windkraftanlage aus. An allen 28.611 Windenergieanlagen in Deutschland (Stand: Juli 2024) würde folglich einen Abrieb von ca. 78.400 kg/Jahr entstehen. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.090.000 Kilogramm (Bundesverband WindEnergie e.V., 2024).

Da sich mit der Rotorblatterosion die Aerodynamik des Rotorblatts verschlechtert und zu Ertragsverlusten der WEA führt, ist eine regelmäßige Inspektion und Instandhaltung nötig. Dazu zählen Maßnahmen wie die Erneuerung von Schutzlacken (Verwendung von Decklacken aus der Luftfahrtindustrie), das Abschleifen und Versiegeln von betroffenen Vorderkanten oder sogar der vollständige Austausch besonders schwer beschädigter Blätter. So können Windräder bei sachgemäßer und sorgfältiger Wartung auch über die reguläre Lebensdauer hinaus betrieben werden und saubere Energie produzieren.

Bildquelle: www.aboenergy.com
Quelle: Bundesverband Windenergie
https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/Aktuelles/Faktenchecks/20240801_BWE-Faktencheck_-_Erosion_an_Rotorblaettern.pdf

Ein modernes Windrad hat eine Lebensdauer von bis zu 30 Jahren. Die Genehmigungsbehörde setzt im Rahmen des BImSchG-Verfahrens die Höhe einer Rückbaubürgschaft fest, die bei aktuellen Projekten bei etwa 300.000 Euro pro Windenergieanlage liegt. Zudem wird der Betrag im Laufe der Betriebszeit durch einen externen Gutachter überprüft und ggf. angepasst. Den Abbruchkosten stehen dabei Erlösmöglichkeiten durch den Verkauf und die Weiterverarbeitung der recyclingfähigen Baustoffe gegenüber. Die für Fundament, Turm und die technische Ausstattung verwendeten Materialien Beton und Metalle können vollständig recycelt und für andere Zwecke wiederverwendet werden, z.B. im Straßenbau. Derzeit kann eine Recyclingquote von 80 - 90 % erreicht werden.

Bildquelle: www.aboenergy.com
Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/windenergie_wissen/betrieb-technik-bau

Die Region ist auf vielfältige Art und Weise an der Wertschöpfung durch die Windenergie-Anlagen Kammerberg II und Kranzberg beteiligt.

  1. Bürgerbeteiligung
  2. Beitrag zur Energiewende
  3. Grüner Strom aus der Region für die Region
  4. Naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen
  5. Einnahmen über Gewerbesteuer für Standort-Gemeinden
  6. Einnahmen für umliegende Gemeinden:
    0,2 Cent je erzeugter kWh pro Jahr gehen flächenanteilig an alle Gemeinden im Radius von 2,5km, d.h. rund 56.000 €/Jahr werden an die Gemeinden Fahrenzhausen, Kranzberg, Petershausen, Hohenkammer, Allershausen und Vierkirchen verteilt.